Nichtwohngebäude
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Energieausweis nach EnEV 2014
Nach EnEV 2014 §16 (3) müssen Eigentümer von Gebäuden mit mehr als 500 m² Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr aufgrund der behördlichen Nutzung, dafür sorgen, dass Energieausweise Ihrer Gebäude für die Öffentlichkeit gut sichtbar ausgehängt werden. Ab 8.7.2015 gilt diese Bestimmung bereits für Gebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche. Nach EnEV 2014 §16(4) müssen Eigentümer von Gebäuden mit mehr als 500 m² Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr, der nicht auf behördlicher Nutzung beruht, dafür sorgen, dass Energieausweise ihrer Gebäude für die Öffentlichkeit gut sichtbar ausgehängt werden. Energieverbrauch – oder Energiebedarfsausweis: siehe Energieausweis – Wohngebäude Energiebedarfsausweise für Nichtwohngebäude werden gemäß DIN 18599 berechnet. |
Energiebausweis
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Fachplanung und Baubegleitung einer energetischen Sanierung Eine energetische Sanierung, sowohl die Sanierung eines Gebäudes zu einem kfw –Effizienzhauses wie auch Einzelmaßnahmen erfordert besondere Kenntnisse in Bauphysik und allen Regeln der Technik. Wenden Sie sich bei der Sanierungsdurchführung bezüglich der Materialwahl und Reihenfolge der Maßnahmen an zugelassene Spezialisten für die energetische Fachplanung und die Baubegleitung. Eine falsche Materialwahl, eine nicht abgestimmte Reihenfolge der Maßnahmen und eine nicht fachgerechte Durchführung können u.a. schnell zur Schimmelbildung führen. |
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Beispiel einer energetische Sanierung Die energetische Untersuchung eines Gebäudes - wie oben beschrieben - zeigen sinnvolle notwendige Sanierungsmaßnahmen auf. |
Energetische Sanierung |
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Entwurf + Ausführungsplanung + Detaillierung Ergebnis einer sorgfältigen Planung ist: Beispiel einer energetischen Sanierung: Hans-Thoma-Schule, Weil am Rhein |
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Suchen Sie eine Fachfrau, die Sie kompetent durch die vielen Möglichkeiten der Sanierung und Finanzierung führt, bin ich Ihnen jederzeit gerne behilflich! |